Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Bedingungen zum Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind in Bezug auf Preis, Mängel, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Unsere Handelsvertreter haben keine Abschlussvollmacht. Ihnen gegenüber abgegebene Erklärungen gelten erst nach Weiterleitung an die Geschäftsleitung als zugegangen. Bei Serienfertigungen gilt im Hinblick auf die Eigenart dieser Aufträge, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, eine Mehr- oder Minderlieferung von höchstens 5% als vereinbart. Wenn wir nach Muster, Zeichnung oder anderen Unterlagen Teile fertigen, sind wir nicht verpflichtet, die evtl. Verletzung von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Wir sind von jeglichen Regressforderungen durch den Auftraggeber freigestellt.

2. Lieferung
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Falls wir jedoch wider Erwarten eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, muss der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist setzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Rücktrittsrecht
Höhere Gewalt und unverschuldete Ereignisse, wie Streiks, Ausfuhrverbote, Ausfall von Zulieferfirmen, Kontingentierungen und Lieferhindernisse ähnlicher Art berechtigen uns, die Lieferverpflichtung anzupassen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei einer begründeten Annahme der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.

4. Abnahme und Versand
Die Abnahme gilt grundsätzlich ab Werk. Die Versendung gegenüber Kaufleuten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Bei beschädigten Sendungen hat der Auftraggeber unverzüglich alle Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Meldung und Schadensfeststellung zu treffen. Bei der Bestellung eines Werkes, das aus vertretbaren Teilstücken besteht, hat der Besteller ordnungsgemäße Teilstücke abzunehmen und zu bezahlen. Die nicht ordnungsgemäßen Teilstücke dürfen wir in angemessener Frist nachbessern.

5. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich ohne Verpackung, ab Werk, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig nach Versendung bzw. Bereitstellung der Ware. Rechnungen über Beträge unter 150,00 EUR, sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und innerhalb 30 Tagen netto zahlbar. Bei Abrufaufträgen oder Verträgen ohne bestimmten Abnahmetermin erfolgt sie grundsätzlich nach Fertigstellung. Gegenüber unseren Forderungen kann die Aufrechnung nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung ausgeübt werden. Ein Rückhaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen steht dem Vertragspartner nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Wir gestatten die Verarbeitung und Weiterveräußerung unseres Vorbehaltseigentums. Im Fall der Veräußerung werden die Forderungen des Auftraggebers gegen seinen Abnehmer aus der Weiterveräußerung bereits jetzt an uns abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. Übersteigt der Schätzwert der Sicherheiten den Betrag unserer Forderung um mehr als 50%, so werden wir auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Bei Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände durch den Auftraggeber gelten wir als Hersteller. Bei Weiterverarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Auftraggeber erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erwirbt der Auftraggeber durch die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Auftraggeber uns im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

7. Rücksendungen
Rücklieferungen an uns müssen schriftlich zusammen mit der jeweiligen Auftragsnummer avisiert werden und von uns schriftlich gegenbestätigt werden. Wir lassen die Ware per Abholauftrag durch einen Paketdienst oder eine Spedition bei Ihnen abholen. Dies ist gleichzeitig die Genehmigung von uns zur Rücknahme. Direkte Rücksendungen an uns werden nur angenommen, wenn sie frei Haus und in einem originalverpackten, einwandfreien und ungenutzten Zustand geschickt werden. Veredelte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der Absender. Ebenso die Kosten für die Lagerung bzw. Abholung von ungenehmigt zurückgesandter bzw. nicht einwandfreier Ware.

8. Gewährleistung
Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wir führen Aufträge nach allen Regeln der fachlichen Erkenntnis aus. Über die Eigenschaften der verarbeiteten Vormaterialien geben wir im Rahmen der uns zugänglichen und verwertbaren Informationen Auskunft. Abweichungen innerhalb der üblicherweise zulässigen Toleranzen gelten als vom Auftraggeber genehmigt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Materialstärken und Farben. Gewährleistungsansprüche der Kaufleute können nur berücksichtigt werden, wenn uns die zugrunde liegenden konkreten Beanstandungen vom Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt worden sind. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei versteckten Mängeln ist eine konkrete Beanstandung unverzüglich vorzunehmen und uns unverzüglich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche von Nichtkaufleuten bei offensichtlichen Mängeln können nur berücksichtigt werden, wenn uns die zugrunde liegenden, konkret festgestellten Beanstandungen vom Auftraggeber binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt worden sind. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden der Anzeige (Poststempel). Bei versteckten Mängeln ist eine konkrete Beanstandung unverzüglich vorzunehmen und uns unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistung ist auf Nacherfüllung beschränkt. Der Auftraggeber hat das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Preis zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Wir können auch keine Gewähr übernehmen, wenn nach Plänen oder sonstigen Angaben des Auftraggebers gearbeitet wird und Mängel auf Ungenauigkeit oder Unklarheit dieser Vorlagen beruhen. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.

9. Unwirksamkeit von Bedingungen
Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gelten die übrigen gleichwohl fort.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenburg. SM Kunststofftechnologie GmbH, Offenburg / Deutschland